Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lokalbesucher GmbH · Karl-Breuing-Str. 2 · 45770 Marl · Stand: Januar 2024
§ 1 Gegenstand des Vertrages
1.1
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte und Dienstleistungen der Lokalbesucher GmbH, nachfolgend „Agentur" genannt, und ihren Vertragspartnern bzw. Nutznießern der vereinbarten Dienstleistungen, nachstehend „Auftraggeber" genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von der Agentur nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
1.2 Geltungsbereich – ausschließlich B2B
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB — das heißt natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g BGB besteht daher nicht.
1.3
Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.4
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.5
Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Webdesign, Programmierung, E-Commerce, E-Business, Online-Marketing, Social Media, Print- und Direktmarketing. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus den Angeboten, Auftragsbestätigungen, Ausschreibungsunterlagen, Briefings und den jeweiligen Anlagen.
§ 2 Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags
2.1
Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Angebot die auf die Annahme bzw. Beauftragung folgende Auftragsbestätigung.
2.2
Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform.
2.3
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Auftraggeber beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Auftraggeber wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können.
§ 3 Urheber- und Nutzungsrechte
3.1
Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben bei der Agentur.
3.2
Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
3.3
Das Urheberrecht und das Recht an Inhalten, Beschreibungen und Vorschlägen, die in Konzepten, Präsentationen oder Schulungsunterlagen enthalten sind, behält sich die Agentur vor, insbesondere wenn Gebühren dafür erhoben wurden.
3.4
Designs, Quellcode und Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Agentur nicht verändert werden.
3.5
Die Agentur ist berechtigt, die von ihr entwickelten Werbemittel, Websites und Einträge angemessen und branchenüblich zu signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung zu publizieren. Durch eine gesonderte Vereinbarung können die Signierung und werbliche Verwendung ausgeschlossen werden.
§ 4 Vergütung
4.1
Es gilt die im Vertrag / im Angebot / in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
4.2
Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen, stellt die Agentur dem Auftraggeber zu Beginn der Leistungserbringung eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes in Rechnung. Die Restzahlung ist nach Erbringung der vertraglichen Leistung gemäß dem vereinbarten Zahlungsziel fällig.
4.3
Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen durch den Auftraggeber sind der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten nach dem als üblich geltenden Agenturstundensatz zu ersetzen.
4.4
Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise sind umsatzsteuerpflichtig.
4.5
Wurde zwischen der Agentur und dem Auftraggeber keine Vereinbarung über die Vergütung getroffen und konnte der Auftraggeber die Erbringung der Leistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten, so hat der Auftraggeber die für die Leistung übliche Vergütung zu entrichten.
§ 5 Geheimhaltungspflicht der Agentur
Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags vom Auftraggeber erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter als auch von ihr herangezogene Dritte in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
§ 6 Pflichten des Auftraggebers
6.1
Der Auftraggeber unterstützt die Agentur bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung. Er stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.
6.2
Der Auftraggeber bestätigt, dass er die Verwendungsrechte für die an die Agentur übergebenen Materialien (Schriften, Bilder, Logo usw.) besitzt und bei der Wahl von Markennamen und Domain eine Prüfung auf Rechtsverletzungen vorgenommen wurde.
6.3
Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben, die in den Aufgabenbereich der Agentur fallen, an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Agentur erteilen.
6.4
Sofern es bei Projekt-(Teil-)Schritten der Abnahme des Auftraggebers bedarf, verpflichtet sich dieser, eventuelle Korrekturwünsche innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen. Erhält die Agentur in diesem Zeitrahmen keine Antwort, gilt der Projekt-(Teil-)Schritt als abgenommen.
6.5
Werden Texte und Grafiken durch die Agentur erstellt, verpflichtet sich der Auftraggeber, diese gewissenhaft zu lesen, zu prüfen und innerhalb von 14 Tagen freizugeben.
§ 7 Gewährleistung und Haftung der Agentur
7.1
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Dies gilt insbesondere für Verstöße gegen Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und spezielle Werberechtsgesetze. Die Agentur ist verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden.
7.2
Die Agentur haftet nicht für Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers, die in Werbemaßnahmen enthalten sind, und auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutzfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Konzeptionen und Entwürfe.
7.3
Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung ist der Höhe nach beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Agentur aus dem jeweiligen Auftrag.
7.4
Eine Haftung für die Leistung und das Arbeitsergebnis notwendiger Fremdleistungen wird ausgeschlossen, soweit gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
7.5
Die Agentur haftet für Schäden und Verlust am Auftragsgegenstand nur, soweit ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorwerfbar sind. Für illegalen Zugang Dritter zu Daten (Einbruch, Trojaner, Hacker etc.) wird eine Haftung ausgeschlossen.
7.6
Für den Verlust von Daten oder Programmen haftet die Agentur nicht, wenn der Verlust darauf beruht, dass der Auftraggeber es unterlassen hat, Backups durchzuführen.
§ 8 Leistungen Dritter
Der Auftraggeber verpflichtet sich, von der Agentur eingeschaltete freie Mitarbeiter, die im Rahmen der Auftragsdurchführung eingesetzt werden, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar zu beauftragen.
§ 9 Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Auftraggeber nicht gefordert werden.
§ 10 Media-Planung und Media-Durchführung
10.1
Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die Agentur nach bestem Wissen und Gewissen. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet die Agentur dem Auftraggeber durch diese Leistungen nicht.
10.2
Die Agentur verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und an den Auftraggeber weiterzugeben.
10.3
Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Agentur nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten vorab in Rechnung zu stellen. Für eine Nichteinhaltung eines Schalttermins durch verspäteten Zahlungseingang haftet die Agentur nicht.
§ 11 Vertragsdauer, Kündigungsfristen, Rücktritt
Der Vertrag tritt mit der schriftlichen/elektronischen Annahme des Angebots in Kraft. Er wird für die im Angebot genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von einem Monat von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 12 Streitigkeiten
Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Die Kosten hierfür werden vom Auftraggeber und der Agentur geteilt.
§ 13 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
13.1
Sonderleistungen wie z. B. Umarbeitung von Werkzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach Aufwand gesondert berechnet.
13.2
Die Agentur ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
13.3
Soweit Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung der Agentur abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen.
13.4
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für Themes und Plugins, spezielle Materialien, Anfertigungen von Modellen, Fotos, Reproduktionen und Druckvorlagen sind vom Auftraggeber zu erstatten.
13.5
Kosten und Spesen für Reisen werden nur dann in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1
Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
14.2
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
14.3
Änderungen oder Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen sowie Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Schriftliche Meldungen dürfen auch per E-Mail übermittelt werden.
14.4
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
14.5
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Marl.
14.6
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt im Wege der Vertragsanpassung eine Regelung, die dem wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten.